Häusliche Nebenbeschäftigung (Private Haushalte als FoodCoop-Lieferantinnen)

Angenommen ein Mitglied der FoodCoop hat einen privaten Gemüsegarten und die Erntemenge übersteigt den eigenen Verbrauch. Dürfen dann die überschüssigen Zucchini den anderen Mitliedern ü ber die FoodCoop angeboten werden? Im begrenzten Umfang ist diese Frage mit Ja zu beantworten. Im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung können auch Privatpersonen selbstproduzierte Waren zum Verkauf anbieten.

Allerdings sind hierfür einige Vorschriften zu beachten:

  • Häusliche Nebenbeschäftigung hat ihre Grenzen. Die Tätigkeit muss eine untergeordnete Rolle spielen und im eigenen Haushalt unternommen werden (nicht in eigens angemieteten Produktionsräumen). Die Warenmüssen ohne externe Angestellte und mit üblichen Haushaltsgeräten produziert (nicht etwa mit professionellen Teigknetmaschinen oder Brotbacköfen) werden.

  • Die Privatpersonen müssen die Einnahmen versteuern, also dem Finanzamt z. B. bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung melden (ev. auch der Sozialversicherung). Je nach Gesamteinkommen gibt es verschiedenste Freibeträge. Ein geringer Zuverdienst (Differenz aus Einnahmen und Ausgaben) bis 730 Euro ist grundsätzlich steuer-frei, doch Achtung, auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Es lohnt sich eine Beratung für den Einzelfall!

  • Die Privatperson muss in jedem Fall (unabhängig von Umsatz, Verdienst etc.) eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, z. B. wenn Zucker, Gläser etc. für die Marmelade gekauft werden.

  • Bei der Abrechnung stellt sich die Frage nach der Angabe von einem Steuersatz. In Anlehnung an die Kleinunternehmerregelung ist auf die Ausweisung einer Umsatzsteuer zu verzichten und das Wort „umsatzsteuerbefreit“ auf der Rechnung zu vermerken.

  • Auch für Privatpersonen gelten Gesetze bez. Hygiene und Kennzeichnungspflicht. Vor allem bei verarbeiteten Produkten (z. B. Marmeladen, Mehlspeisen, ...) ist darauf besonders zu achten! Die private Küche kann von der Lebensmittelaufsicht besucht werden, auf Etiketten müssen Inhaltsstoffe und Allergenkennzeichnung stehen.

Aus Sicht der Produzentinnen ist es wichtig, dass sie über „Eigenproduktion“ der Mitglieder frühzeitig informiert werden. Die Lieferantinnen verlassen sich auf die FoodCoop als Absatzweg. Bleibt die Obstbäuerin ratlos auf ihren Kirschen sitzen, weil die Nachfrage eh durch private Bäume gedeckt wird, so wird sie sich eventuell über die Unzuverlässigkeit ärgern. Wird sie vorab informiert, dann kann sie in Ruhe nach anderen Abnahmequellen Ausschau halten.