Finanzierung sichern

Wie in der Einleitung schon erwähnt besteht ein wesentlicher Vorteil des FoodCoop Modell in der Ausschaltung des „unternehmerischen Risikos“. Eine FoodCoop ist kein Geschäft, sie wird von der Gemeinschaft getragen, auch finanziell.

Wofür braucht eine FoodCoop Startkapital?

Die Gründungskosten einer FoodCoop können im Minimalfall bei ein paar Hundert Euro gehalten werden, mit externen Förderungen vergrößert sich der Handlungsspielraum auf ein paar Tausend Euro. Der größte Brocken fällt bei der Raumgestaltung an (Kaution, Renovierung, Einrichtungsgegenstände, ...), auch in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit (Flyer gestalten) und IT (Software kaufen/einrichten) können einmalige Kosten anfallen, vor allem wenn Dienstleistungen extern zugekauft werden.

Wie kommt eine FoodCoop zu Startkapital?

  • Förderungen von Gemeinden, Parteien, Regionalentwicklungsprogrammen wie Agenda 21, LEADER, studentischen Einrichtungen (ÖH), ...

    Achtung, Förderungen werden oft erst im Nachhinein gezahlt.

    In Oberösterreich haben BIO AUSTRIA und Landesrat Rudi Anschober als Sta rthilfe ein en Fördertopf für FoodCoops eingerichtet, den „Appetit auf Zukunft Fond“ (siehe http://www.bio-austria.at/aaz). Auch Gemeinden fördern zunehmend Initiativen engagierter Bürgerinnen und stellen etwa FoodCoops kostenlose Räumlichkeiten zur Verfügung.

  • Preisgelder in den Bereichen Regionalität, Nachhaltigkeit, ... Ausgeschrieben werden Preise von Regionalzeitungen, Politik, Unternehmen, ...

  • direkte Unterstützung aus dem Umfeld in Form von Spenden, Crowdfunding, ...

  • es ist auch möglich, komplett auf externe Unterstützung zu verzichten, z. B. zahlen alle Mitglieder eine Aufnahmegebühr (eventuell auch als Kaution, d. h. wenn das Mitglied die FoodCoop verlässt, bekommt es das Geld wieder zurück)

Achtung: Einnahmen durch Veranstaltungen sind nicht empfehlenswert, einerseits entsteht das falsche Bild, dass eine FoodCoop an externe Personen weiterverkauft, andererseits sind solche Einnahmen womöglich zu versteuern.

Welche laufenden Kosten fallen für eine FoodCoop an?

Laufende Kosten bestehen hauptsächlich aus Miete/Betriebskosten für das FoodCoop-Lager, teilweise fallen auch Servicegebühren für das Software Hosting an, bzw. Kosten für andere regelmäßige Dienstleistungen. In Summe sollten pro Monat nicht mit mehr als 200 bis 300 Euro an fixen laufenden Kosten budgetiert werden.

Mit welchen Einnahmen deckt eine FoodCoop die laufenden Kosten?

Gedeckt werden die regelmäßig anfallenden Kosten durch laufende Einnahmen in Form von Mitgliedsbeiträgen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder bzw. dem Geldbedarf. Ein vereinfachtes Beispiel: Die einzigen laufenden Kosten einer FoodCoop sind 200 Euro Miete monatlich, die FoodCoop hat ca. 40 Mitglieder, dann ist der Richtwert monatlich 5 Euro pro Mitglied.

Praxistipp: Da sich eine FoodCoop als solidarische Gemeinschaft versteht, sind wohlhabendere Mitglieder aufgerufen, mehr zu zahlen, damit sich Mitglieder mit weniger Geld die Mitgliedschaft an einer FoodCoop besser le isten können. Die frei wählbaren Mitgliedsbeiträge (innerhalb einer vorgegeben Bandbreite, z. B. 3 - 10 Euro monatlich) werden auf einmal für längere Zeiträume, also für ein halbes Jahr oder Jahr, gezahlt.

Nicht empfehlenswerte Varianten

  • Abzuraten ist von Beitragsmodellen, die an die Anzahl oder Menge der Einkäufe gekoppelt sind, wie etwa 3 Euro Mitgliedsbeitrag pro Einkauf oder 10 % vom Warenwert. Erstens könnte dies den falschen Eindruck erwecken, dass für einen „Einkaufsservice“ gezahlt wird, den es aber nicht gibt. Zweitens passt dieses System nicht zum Ausgaben-Rhythmus einer FoodCoop. Die laufenden Kosten einer FoodCoop sind in der Regel jeden Monat ungefähr gleich hoch und unabhängig vom Warenwert oder der Anzahl der Einkäufe. In der sommerlichen Urlaubszeit kann so ein starres System zu Engpässen führen, wenn nur halb so viele Mitglieder wie üblich bestellen, aber die Miete trotzdem zu bezahlen ist.

Drittens wird rechtlich in echte und unechte Mitgliedsbeiträge unterschieden. Erstere sind allgemeine Beiträge, zweitere sind an eine konkrete Gegenleistung gebunden. Echte Mitgliedsbeiträge sind immer steuerfrei, während unechte unter gewissen Umständen zu versteuern sind. (siehe Kapitel Rechtliches)

  • Preisaufschläge als Einnahmenquelle sind generell nicht empfehlenswert. FoodCoops stehen für Transparenz, der Grundsatz: „Das Geld für die Lebensmittel geht zu 100 % an Produzentinnen“ sorgt für Klarheit bei Preisen und Geld flüssen. Darüber hinaus sprechen rechtliche Gründe gegen Preisaufschläge wie in klassischen Geschäften. Eventuell ist ein Gewerbeschein nötig und Kontakt mit dem Finanzamt bleibt der Initiative dann auch nicht erspart. (siehe Kapitel Rechtliches)

Das System der Mitgliedsbeiträge macht die FoodCoop unabhängig von Bestellmengen, ob ein oder dreißig Brote bestellt werden, wirkt sich finanziell nicht aus. Für die Bäuerinnen ist dies aber mitentscheidend, ob die Belieferung von FoodCoops eine Unterstützung oder eher einen Mehraufwand bedeutet. Um dem Ziel „Unterstützung der Landwirtschaft“ gerecht zu werden, sollte die FoodCoop daher mit den Lieferantinnen für beide Seiten sinnvolle Mindestbestellmengen vereinbaren.

Übersichtliche Buchhaltung

Jeder Verein ist gesetzlich zur laufenden Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben verpflichtet, sowie zu einer einfachen „Jahresabrechnung“. Auch als lose Personengruppen organisierte FoodCoops benötigen unbedingt schriftliche Aufzeichnungen, damit jederzeit nachweisbar ist, dass hier nicht einzelne Personen „schwarz“ einen Lebensmittelhandel betreiben!

Praxistipp: Legt für eure Buchhaltung 2 Konten oder 2 getrennte Buchhaltungsbereiche an. Das eine Konto ist für das Vereinsvermögen bestimmt, hier gehen Mitgliedsbeiträge, Spenden, Förderungen, ... ein, davon werden Anschaffungen, Miete, Betriebskosten, ... gezahlt. Auf diesem Konto ist leicht abzulesen, wie es um die Geldreserven der Initiative steht.

Das andere Konto ist ähnlich einem Treuhandkonto, hier überweisen die Mitglieder Geld, um ihr Einkaufsguthaben aufzuladen. Dieses Geld wird gebündelt an die Produzentinnen weitergeleitet. So ist leicht nachweisbar, dass es sich um reine „Durchlaufposten handelt“.