Aufzeichnung- und Steuerpflichten

Achtung: In diese Kapitel werden viele Aussagen über Vereine getroffen, die Aussagen gelten grundsätzlich aber auch für FoodCoops, die als lose Personengruppen organisiert sind!

Die allgemeine Situation

Vereine sind dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Finanzen zu führen. Verantwortlich dafür ist das Leitungsorgan des Vereins. Gefordert wird eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung und eine jährliche Vermögensübersicht. Im Internet sind Vorlagen dafür leicht auffindbar. Ein Kontakt mit dem Finanzamt ist für Vereine nicht automatisch verpflichtend. Grundsätzlich müssen steuerlich relevante Tätigkeiten dem Finanzamt gemeldet werden und zwar innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit. Unternimmt der Verein keine steuerlich relevanten Tätigkeiten, so muss nur dann eine Abgabenerklärung eingereicht werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Ob ein Verein zu versteuernde Einnahmen hat, muss er selbst klären, d. h. er muss seine eigenen Einnahmen auf Steuerpflicht untersuchen. Es gelten dabei verschiedene Regeln, je nachdem ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.

Achtung Falle: Irrglaube Gemeinnützigkeit

Ein weit verbreiteter Glaube ist, dass jeder Verein gemeinnützig ist. Dabei wird die Gemeinnützigkeit damit verwechselt, dass jeder Verein ideelle Zwecke verfolgt nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

Der nächste Irrglaube ist, dass ein Verein als gemeinnützig gilt, wenn es so in den Statuten steht. Die Aufnahme gewisser Formulierungen in die Statuten ist aber nur eine Bedingung für die Gemeinnützigkeit. Ein Verein ist nicht automatisch gemeinnützig, nur wenn in den vereinsbehördlich zugelassenen Statuten steht, dass der Verein gemeinnützig ist. Bei Vereinsgründung prüft die Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft lediglich, ob die Statuten vereinsrechtlich in Ordnung sind. Der Begriff „gemeinnützig“ stammt aber aus dem Steuerrecht. Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, entscheidet das Finanzamt!

Wird der Verein als nicht gemeinnützig eingestuft, so kann dies zur Zahlung von Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer führen, auch nachträglich (also für die vergangenen Jahre).

Geht also nicht blind davon aus, dass eure FoodCoop gemeinnützig ist, nur weil ihr die Statuten so formuliert habt! Hinsichtlich Steuerpflichten werden häufig gewisse Freibetragsgrenzen für Vereine angegeben, doch diese gelten zum Großteil nur für gemeinnützige Vereine! Verlasst euch also auch nicht blind auf solche Angaben!

Wählt stattdessen einen der zwei Wege:

  1. Finanziert die FoodCoop ausschließlich über Einnahmen, die so oder so steuerfrei sind, also egal ob der Verein im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt w ird oder nicht.

In diesem Fall ist die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt nicht verpflichtend. Die Aufzeichnungen müssen aber trotzdem ordentlich geführt werden, denn ihr müsst das Nichtvorhandensein einer Abgabenpflicht schriftlich belegen können, falls euch das Finanzamt dazu auffordert! Dieser Weg ist in FoodCoops der Regelfall, denn prinzipielle Steuerfreiheit gilt unter anderem für echte Mitgliedsbeiträge, echte Spenden und allgemeine öffentliche Zuschüsse, also für die üblichen Einnahmequellen von FoodCoops.

Was heißt „echt“ in diesem Zusammenhang?

„Echte Mitgliedsbeiträge“ sin d solche, die nicht an eine konkrete Gegenleistung geknüpft sind, also pauschal gezahlt werden. Die üblichen Regelungen für Mitgliedsbeiträge in FoodCoops, z.B. 5 Euro monatlich pro Mitglied, fallen in diese Kategorie. Für „echte“ Spenden gilt dasselbe Prinzip, sie sind nicht mit einer Gegenleistung verbunden. Zum besseren Verständnis ein klassisches Gegenbeispiel: Die Abgabe von belegten Brötchen bei einer Vereinsveranstaltung gegen eine freie Spende ist eine Einnahme durch „unechte Spenden“ und somit nicht steuerfrei, weil die Spende mit einer konkreten Gegenleistung verbunden ist.

  1. Es gibt die Möglichkeit beim Finanzamt, eine unverbindliche Bestätigung der Gemeinnützigkeit einzuholen.

Dieser Weg ist für FoodCoops ratsam, die auch andere Einnahmequellen beabsichtigen als die oben genannten echten Mitgliedsbeiträge und dergleichen. Werden z. B. Veranstaltungen mit Eintritt organisiert (egal ob nur für die Mitglieder oder auch für externe Personen), so solltet ihr zuvor mit dem Finanzamt in Kontakt treten, um Klarheit über eure Steuerpflicht zu haben.