Hygienevorschriften

FoodCoops können je nach Beschaffenheit als Lebensmittelunternehmen eingestuft und daher von der Lebensmittelaufsicht (auch unangemeldet) inspiziert werden.

Der Begriff „Unternehmen“ wird hier nur im Sinne des Hygienerechts gebraucht und ist nicht zu verwechseln mit dem Unternehmensbegriff aus anderen Rechtsbereichen. Auch eine lose Gruppe von Personen oder einVerein kann als Lebensmittelunternehmen gelten, denn laut Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 3 gilt dies für alle, „gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen“.

Die Einstufung als „Lebensmittelunternehmen“ setzt eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad voraus. Auf FoodCoops mit mehreren dutzend Mitgliedern, die wöchentlich bestellen und für die Abholungen einen zentralen Lagerraum angemietet haben, trifft dies wohl zu. Die Tätigkeiten kleinerer FoodCoops könnten auch unter den „privaten häuslichen Gebrauch“ fallen, das ist sozusagen der Gegensatz des Lebensmittelunternehmen. Im Zweifelsfall könnt ihr euch mit eurem konkreten Modell an die Lebensmittelaufsicht wenden. Für FoodCoops besteht zwar keine gesetzliche Registrierungspflicht, eine Kontaktaufnahme in der Startphase ist aber empfehlenswert! Die aus dem Beratungsgespräch gewonnenen Informationen können beim Adaptieren des Lagerraums gleich mitberücksichtigt werden

Bei der Kontaktaufnahme ist zu beachten: Es kann durchaus sein, dass die Behörde noch nie von FoodCoops gehört hat, und euch als gewöhnliches Geschäft oder Kulturverein eĦ¹. einstuft. Eventuell müsst ihr also erstmals umfassend und geduldig erklären, was eure FoodCoop genau macht. Dies ist wichtig für die Einordnung eurer Tätigkeiten, denn die Abläufe in einer FoodCoop unterscheiden sich von anderen Vermarktungswegen (kein direkter Kontakt zu Produzentinnen bei Übergabe, Eigenverantwortung statt Service durch Angestellte, ...), Dadurch ergeben sich gesonderte Vorgaben, wie etwa eine jährliche Hygieneschulung für alle Mitglieder, die Abholdienst machen.

In Oberösterreich wurde im Rahmen des Projekts „Appetit auf Zukunft“ ein Hygieneleitfaden für FoodCoops erarbeitet. Dieser ist als unverbindliche, praxisbezogene Einführung zu verstehen und ersetzt nicht andere Dokumente der Lebensmittelaufsicht oder allgemeine Vorschriften!

Hygieneleitfaden für FoodCoops

Anforderungen an Raum und Einrichtung

  • Grundsätzlich müssen der Raum (Boden, Wände, Decke, ...) und die Einrichtungsgenstände (Regale, Tische, ...) leicht zu reinigen und in so gutem Zustand sein, dass die Lebensmittel (vor allem unverpackte) nicht verunreinigt werden (z. B. durch herabrieselnden Putz, etc).

  • Ausreichend Regalfläche und eine strukturiere Aufteilung, wo jede Produktgruppe einen fixen Platz hat, trägt viel zu Sauberkeit bei. Lebensmittel werden in rein und unrein eingeteilt, die getrennt voneinander platziert werden, und zwar so, dass sie sich nicht gegenseitig verunreinigen (z. B. „unreines“ feuchtes, erdiges Gemüse nicht oberhalb von „reinem“, in Papier verpacktem Brot räumen).

  • Trinkwasseranschluss in unmittelbarer Erreichbarkeit

    • zum Boden wischen, Regale putzen etc.
    • zum Hände waschen (Seifenspender, Einweghandtücher)
    • zum Abwaschen von Arbeitsgeräten (Geschirr, ...)
    • für ein Mitglieder WC muss ein Warmwasseranschluss vorhanden sein
  • Temperaturcheck

    Kühlschränke sind Pflicht für gewisse Produkte, Anforderungen an Temperatur sind unterschiedlich, rohes Fleisch max. +4 Grad, Milch max. +6 Grad usw. Platziert Thermometer in den Kühlschränken und notiert die Temperatur zur Dokumentation. Der Kühlschrank muss schon kalt sein, wenn die Milch usw. geliefert wird –> Zeitschaltuhr verwenden.

  • Schädlinge müssen draußen bleiben!

    • Der Raum muss daher „dicht“ sein (Fliegengitter vor Fenster, keine Löcher wo Mäuse durchkönnen, ...)
    • Aktive Eigenkontrolle: Klärt in der FoodCoop, wer für das „Schädlingsmonitoring“ zuständig ist (z. B. der wöchentliche Abholdienst). Zu den Aufgaben zählt das bekämpfen (auch schon vorab zur Kontrolle) und dokumentieren, d. h. Mottenfallen, Mäusefallen aufstellen, regelmäßig erneuern und Tägigkeiten mitschreiben.

Warenanlieferung (Information auch für Lieferantinnen relevant)

Zur Information an eure Lieferantinnen: Grundsätzlich gelten für die Bäuerinnen bei der Vermarktung über FoodCoops dieselben Hygienevorschriften wie bei allen anderen Vertriebskanälen, der Verkauf an Vereinsmitglieder bringt keine „Erleichterungen“. Für die Bereiche Produktion, Verpackung, sowie die Etikettierung sind die Produzentinnen verantwortlich.

Die Produktkennzeichnung ist nicht verpflichtend, wenn die Waren nur zur kurzfristigen Lagerung (max. 48 Stunden) verpackt werden. Die Allergeninformationspflicht ist auch bei unverpackten Lebensmitteln bzw. bei Verpackung zur kurzfristigen Lagerung (max. 48 Stunden) einzuhalten.

Tipp: Der Allergen-Kennzeichnungspflicht kann bereits im Rahmen der Vorbestellung nachgekommen werden (z. B. in der Bestellsoftware zur Produktinformation dazuschreiben). Eine andere Möglichkeit ist es, Informationen dazu fix jeweiligen Abholort zu platzieren, z. B. an der Kühlschranktür.

Die Warenübergabe kann auch ohne persönlichen Kontakt mit FoodCoop-Mitgliedern erfolgen. Die Einhaltung der Standards darf dadurch allerdings nicht beeinträchtigt werden, die angelieferten Lebensmittel müssen hygienisch richtig verwahrt werden (also z. B. Lieferung nicht einfach vor die Tür der FoodCoop stellen).

Tipp: Für jede Lieferung eines fixen Bereich in der FoodCoop als Abstellplatz festlegen, wo gewährleistet ist, dass die Lagerbedingungen passen. (z. B. Milchlieferant stellt Milchprodukte immer in das untere Kühlschrankfach)

Die Produzentinnen sollen zur Dokumentation ein en Lieferschein hinterlassen, vor allem dann, wenn die Liefermenge von der Bestellmenge abweicht! Die exakten Übergabemodalitäten zwischen Lieferantinnen und FoodCoop müssen für alle Beteiligten klar kommuniziert sein und können auch schriftlich festgehalten werden.

Abholzeit (Verhalten der Mitglieder und des Abholdienstes)

Der Abholdienst kontrolliert zu Beginn die angelieferten Waren auf Menge, Zustand und Lagerbedingungen. Für die Abholung der Produkte ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Es muss aber auch allen bewusst sein, dass sich in der FoodCoop nicht nur die eigenen, sondern auch die anderen Bestellungen befinden, ein sauberer Umgang mit diesen ist Pflicht!

Besondere Vorsicht gilt beim Umgang mit gekühlten und unverpackten Lebensmitteln!

Zum Schluss der Abholzeit werden nicht abgeholte Bestel-lungen und Lagerprodukte ordnungsgemäß verstaut und die FoodCoop so hinterlassen, dass in der Folgewoche ein sauberer Start gewährleistet ist (leere Regale reinigen, Mülleimer ausleeren oder dicht verschließen etc).

Tipps: Konkrete Putzanweisungen auf einer To-Do- Liste in der FoodCoop aufhängen. Zur Dokumentation der Reinigung eine Liste auflegen, die der Abholdienst jedesmal abhakt.

Mitgliederschulung

Alle Mitglieder, die Verantwortung für die Abholung der Lebensmittel übernehmen (also jene die Abholdienst machen), benötigen einmal pro Jahr ein e Hygieneschulung. Diese kann durch ein erfahrenes Vereinsmitglied erfolgen. Am besten neue Mitglieder werden gleich bei der allgemeinen Einführung auch in das Hygienethema eingewiesen und bestätigen das dann schriftlich, z. B. so:

Verpflichtung aller Vereinsmitglieder (zum Unterschreiben am Antragsformular für Mitgliedschaft)

  • Mir ist bewusst, dass sich in einer FoodCoop nicht nur meine eigenen Bestellungen, sondern auch die der anderen Mitglieder befinden. Ich achte auf einen sorgsamen Umgang hinsichtlich Lebensmittelhygiene, insbesondere bei gekühlten und unverpackten Produkten.
  • Ich bin über die Hygieneregeln in der FoodCoop geschult worden und bestätige deren Einhaltung, sowohl wenn ich Abholdienst mache, als auch bei der Abholung meiner eigenen Bestellungen.

Warenlagerung

Lebensmittel haben verschiedene Ansprüche an den Abstellort, denkt selbst mit! Der frische Salat etwa muss zwar nicht unbedingt im Kühlschrank stehen, ein paar Stunden neben der Heizung oder auf der sonnigen Fensterbank senken jedoch die Produktqualität.

Allgemein zu vermeiden ist:

  • direktes Sonnenlicht
  • extreme Hitze und Kälte
  • undichte Verpackungen